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Nach der Gesetzesänderung im Jahr 2001 gibt es keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung mehr. Alle, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, sollten, nein müssen sich selber für den Fall einer Berufsunfähigkeit absichern. Die neu eingeführte Erwerbsminderungsrente ist keinenfalls ein Ersatz für die damalige Berufsunfähigkeitsrente. Es entstehen sehr große Lücken bei Berufsunfähigkeit, die durch die private Absicherung abgedeckt werden müssen. In den unteren Beispielen können Sie selber sehen, welche Versorgungslücken entstehen. Lassen Sie sich Ihre Lücke kostenlos berechnen. Vergleichen Sie zu welchen Konditionen Sie die derzeit wichtigste Absicherung nutzen können.

Wer weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente. Sollten Sie vor dem 63. Lebensjahr erwerbsgemindert werden, so wird Ihnen die Erwerbsminderungsrente pro Monat um 0,3% gekürzt. Es ist eine maximale Kürzung von 10,8% möglich.

Bei einer Leistungsfähigkeit von 3-6 Stunden würden Sie die halbe Erwerbsminderungsrente erhalten. Sie haben hierbei keinen Berufsschutz mehr und müssen jede denkbare Arbeit annehmen. Hierbei spielen auch die Ausbildung und angeeignete Qualifikationen keine Rolle mehr.

Arbeitszeit pro Tag Welche Erwerbsminderungsrente?
ab 6 Stunden keine Rente
3 bis 6 Stunden halbe Rente
3 bis 6 Stunden und arbeitslos volle Rente
weniger als 3 Stunden volle Rente